Erbrecht
Wir beraten Sie gerne
Wir stehen Ihnen bei allen anstehenden Problemen rund um das Erbrecht nach einem Todesfall zur Seite. Hierzu gehören bei einer Enterbung die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, bei einer „klassischen“ Miterbengemeinschaft die Abwicklung des Nachlasses, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und die Auszahlung von Vermächtnissen.
Bei gesetzlicher Erbfolge berechnen wir Ihnen die entsprechenden Erbquoten, beraten Sie, ob es taktisch sinnvoll ist, eine Erbschaft anzunehmen oder besser auszuschlagen. In diesem Rahmen erörtern wir mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten der Beschränkung der Erbhaftung.
In unserem Notariat können wir die zukünftigen Erblasser auch zielgerichtet dahingehend beraten, welche testamentarischen Verfügungen oder lebzeitigen Übertragungen in ihrem speziellen Fall sinnvoll sind.