Wir gehen davon aus, dass sich jeder, der sich gesundheitlich angeschlagen fühlt, erkältet ist oder unter einer Grippe leidet, von einer Beurkundung oder rechtlicher Beratung vor Ort Abstand nimmt.

Gleiches gilt für uns.

Dies heißt aber nicht, dass eine Beurkundung nicht durchgeführt werden kann, wenn eine persönliche Teilnahme erforderlich ist.

Einfache Lösung ist etwa die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht oder aber der Aufritt eines vollmachtslosen Vetreters und die spätere Genehmigung der Urkunde.

Es liegt uns am Herzen, in dieser so noch nicht erlebten Krise ein ordnungsgemäßes Funktionieren von Notariats- und Anwaltskanzlei zu gewährleisten und dabei ihre sowie die Gesundheit unserer Mitarbeiter soweit irgend möglich zu schützen.

Gerne können Sie unsere Mitarbeiterinnen und uns darauf jederzeit ansprechen.