Kanzleiprofil
NOTARIN RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE BAD HERSFELD – allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht, Kaufvertragsrecht, Mediation, Notarkanzlei, Sozialrecht, Strafrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei wurde 1949/50 in Bad Hersfeld gegründet. Die jetzigen Kanzleiinhaber traten 1977 bzw. 1998 in die Kanzlei ein. Die Kanzlei besteht derzeit aus einer Rechtsanwältin und Notarin, einem Rechtsanwalt und Master of Mediation sowie einem Rechtsanwalt und Notar a.D.. Wir sehen es als unsere Aufgabe, unsere Mandantinnen und Mandanten bei allen rechtlichen Fragestellungen umfassend zu beraten und zu vertreten.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Rechtsberatung und der Mediation. Dabei stehen Ihnen unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte kompetent zur Seite. In den folgenden Rechtsgebieten sind wir für Sie bundesweit tätig: allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht, Kaufvertragsrecht, Sozialrecht und Strafrecht.
Unsere Erfahrung, regelmäßige Fortbildungen und die Konzentration auf individuelle Fachbereiche gewährleisten eine gleichbleibend hohe Qualität unserer Arbeit. Dabei steht unser Ziel, Streit zu vermeiden und bestehende Risiken zu minimieren, im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir sind bestrebt für die Probleme unserer Mandantschaft eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Letztlich steht für uns die beste Lösung für unsere Mandantinnen und Mandanten im Vordergrund.
Wir können Sie vor allen Amts-, Land- sowie Oberlandesgerichten, allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten, dem Bundesarbeitsgericht, den Verwaltungsgerichten und den Sozialgerichten persönlich vertreten.