Arbeitsrecht
Wir beraten Sie gerne
Die Verschärfung des wirtschaftlichen Wettbewerbs schafft zunehmend Konfliktpotential zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten bzw. den Arbeitnehmern. Primäres Beratungsziel von Frank Herrig-Jansen ist stets die intensive Suche nach mehreren Lösungen gemeinsam mit dem Mandanten.
Rechtsanwalt Herrig-Jansen vertritt bundesweit. Er hilft bei allen individual-arbeitsrechtlichen und kollektiv-arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere Kündigungsschutzverfahren, Vertretung in Zustimmungsverfahren vor dem Integrationsamt, Entfristungsklagen, Beschlussverfahren, Einigungsstellenverfahren etc.
Rechtsanwalt Herrig-Jansen ist häufig auch als externer Sachverständiger für Betriebsräte tätig und hilft bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen. Ein besonderer Schwerpunkt im Individualarbeitsrecht wurde die Beratung von Mobbing– und seit 2006 (Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)) Diskriminierungsopfern – hier schwerpunktmäßig die Betreuung von Diskriminierungsfällen wegen des Alters und wegen Behinderung.
Rechtsanwalt Herrig-Jansen hat zu dem Thema Mobbing mehrfach veröffentlicht und war im Zusammenhang mit dem AGG Sachverständiger zu Gesetzesvorhaben in verschiedenen Landtagen, u. a. in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.