Familienrecht
Wir beraten Sie gerne
Familienrecht – Wir beraten Sie bei Fragen rund um Ihre Trennung und Scheidung, sowohl außergerichtlich zur Vorbereitung einer notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgen-Vereinbarung zur Vermeidung eines in der Regel langwierigen Verfahrens, als auch gerichtlich bei streitigen Auseinander-setzungen zur Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen (Kindes-,Trennungs- und nachehelichen Unterhaltes), Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, Zugewinnausgleichsverfahren sowie Vaterschaftsfeststellungsverfahren.
Im Rahmen Ihres Scheidungsverfahrens überprüfen wir den Versorgungsausgleich (Übertragung der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenansprüche).
Streiten Sie sich anlässlich der Scheidung um die Zuteilung der Ehewohnung und den Hausrat, helfen wir bei der Problemlösung, auch im Rahmen eines etwaigen damit einhergehenden Gewaltschutzverfahrens.
Schließlich stehen wir Ihnen zur Seite, wenn bei einer Heimunterbringung Ihrer Eltern die ungedeckten Pflegeheimkosten kraft Gesetzes auf das Sozialamt übergegangen sind und diese Kosten durch das Sozialamt von Ihnen eingefordert werden.
Zur Vermeidung von kostenträchtigen Prozessen bemühen wir uns zunächst intensiv um eine gütliche außergerichtliche Einigung. Sollte eine solche Einigung aber im konkreten Falle einmal nicht möglich sein, vertreten wir unsere Mandanten bundesweit selbstverständlich mit allen Konsequenzen bei der Durchsetzung und Abwehr ihrer Ansprüche vor Gericht.