Kanzlei Göb & Jansen
Kanzleigeschichte
Kanzlei Göb & Jansen
Seit 1949
Die Rechtsanwaltskanzlei Göb & Jansen wurde 1949/1950 durch Dr. Walther Barth, welcher die Kanzlei ursprünglich als Steuerberater führte, gegründet. Im Jahre 1956 erwarb Herr Dr. Barth die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, Ende der 60er Jahre wurde er zum Notar bestellt.
1977 übernahm Herr Rechtsanwalt Lothar Göb die Kanzlei. Im Jahre 1989 wurde er zum Notar ernannt.
Anfang des Jahres 1998 trat erst dessen Tochter, Frau Katja Göb-Jansen als Rechtsanwältin in die Kanzlei ein. Ende des Jahres 1998 folgte Herr Rechtsanwalt Frank Jansen, der seit seiner erneuten Heirat 2019 Frank Herrig-Jansen heißt.
2002 erhielt Rechtsanwältin Göb-Jansen die Befugnis, die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Katja Göb-Jansen wurde im März 2018 zur Notarin ernannt.
Seit 2004 ist Rechtsanwalt Frank Herrig-Jansen befugt, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.
Rechtsanwalt Herrig-Jansen ist seit dem 24.06.2011 als Mediator tätig.
Im Juni 2015 schloss Rechtsanwalt Frank Herrig-Jansen sein Masterstudium an der FernUni Hagen mit dem Master of Mediation ab.
Seit Juli 2017 ist Rechtsanwalt Frank Herrig-Jansen zertifizierter Trainer (ICA).
Seit dem 01.02.2018 ist Rechtsanwalt Lothar Göb Notar a.D. (außer Dienst).