Informationen zum Coronavirus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Master of Mediation Frank Herrig-Jansen hat seinen Urlaub verschoben und steht, wie gewohnt für alle Fragen des Arbeitsrechts und des Strafrechts zur Verfügung - überwiegend am Telefon oder per Videoschaltung.
Notarin Katja Göb-Jansen beurkundet und berät natürlich auch als Fachanwaeltin für Familienrecht in familien- und erbrechtlichen Fragen weiter.
Sie empfiehlt, Besprechungen im Vorfeld von Beurkundungen oder gegebenenfalls auch nach einer Beurkundung per Videokonferenz oder aber telefonisch durchzuführen.
Das Beratungsniveau bleibt dabei uneingeschränkt gewährleistet.
Wir gehen davon aus, dass sich jeder, der sich gesundheitlich angeschlagen fühlt, erkältet ist oder unter einer Grippe leidet, von einer Beurkundung oder rechtlicher Beratung vor Ort Abstand nimmt.
Gleiches gilt für uns.
Dies heißt aber nicht, dass eine Beurkundung nicht durchgeführt werden kann, wenn eine persönliche Teilnahme erforderlich ist.
Einfache Lösung ist etwa die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht oder aber der Aufritt eines vollmachtslosen Vetreters und die spätere Genehmigung der Urkunde.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Tätigkeit bei Behörden, insbesondere den Grundbüchern und Handelsregisterabteilungen der Amtsgerichte inzwischen eingeschränkt ist.
Dies bedeutet, dass Eintragungen, die in der Vergangenheit innerhalb weniger Tage durchgeführt werden konnten, nun etwas länger dauern können.
Es liegt uns am Herzen, in dieser so noch nicht erlebten Krise ein ordnungsgemäßes Funktionieren von Notariats- und Anwaltskanzlei zu gewährleisten und dabei ihre sowie die Gesundheit unserer Mitarbeiter soweit irgendmöglich zu schützen.
Gerne können Sie unsere Mitarbeiterinnen und uns darauf jederzeit ansprechen.