Strafrecht
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Die Berührung mit dem Strafrecht ist für den einzelnen Bürger häufig ein einschneidender Eingriff in das normale Leben. Überwiegend mit der polizeilichen Ladung zur Vernehmung beginnend, werden hier schon entscheidend die Weichen für den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens gestellt. Gleiches gilt natürlich für den weitaus schlimmeren Fall des Haftbefehls und dem Beginn der Untersuchungshaft.
Daher ist es unverzichtbar, möglichst frühzeitig, am besten nach eigener Kenntnis des Vorwurfs einer Straftat, Ihren Rechtsanwalt als Strafverteidiger zu beauftragen. Aussagen sollten, wenn überhaupt, nur nach Absprache mit Ihrem Verteidiger / Pflichtverteidiger erfolgen.
Rechtsanwalt Herrig-Jansen hat seine anwaltliche Tätigkeit als Verteidiger, insbesondere in Jugendstrafsachen begonnen. In mehreren öffentlichkeitswirksamen Großverfahren konnte er seine Kompetenz unter Beweis stellen. Ein Schwerpunkt dieser Tätigkeit sind Straftaten mit Bezug zum Arbeitsplatz.