Gericht gibt Ries Recht
Heringen/Fulda. Der Heringer Bürgermeister Hans Ries muss sich auch im Wahlkampf keine ehrabschneidenden Falschbehauptungen gefallen lassen. Das hat das Landgericht in Fulda jetzt bestätigt.
In einem sogenannten „Info-Blatt“ des CDU-Stadtverbandes Heringen hatte es – im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage auf dem Feuerwehrstützpunkt – geheißen (vor dem Bürgermeisterwahlkampf im Frühjahr 2010):
„Im Beisein des begünstigten Bürgermeisters vergab der Magistrat die Nutzung der Dachfläche an den Bürgermeister. Die Kosten für die Instandsetzung des Daches zahlen wir alle, der Gewinn aus der Anlage geht an die Hönebacher Straße, Verlust sozialisieren, Gewinn privatisieren. Wenn das wohl keine Vorteilnahme im Amt ist?“
Da die CDU-Stadtverbandsvorsitzende Golez außergerichtlichen Aufforderungen zur Unterlassung derartiger Äußerungen nicht nachkam, reichte Bürgermeister Ries über seinen Bad Hersfelder Rechtsanwalt Frank Jansen Klage beim Landgericht in Fulda ein.
Dort erklärte Golez, dass der Bürgermeister in keinem Fall der Vorteilsannahme im Amt im Zusammenhang mit seinem Erwerb von städtischen Dachflächen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage beschuldigt werden sollte und sie verpflichtete sich, in Zukunft solche Äußerungen zu unterlassen.
Damit konnte der Rechtsstreit zwar im Vergleichswege geregelt werden. Zuvor hatte das Fuldaer Gericht aber eindringlich darauf hingewiesen, dass Golez mit ihrer Behauptung der „Vorteilsannahme im Amt“ eindeutig zu weit gegangen ist.
Hans Ries: „Mit dem Verhandlungsergebnis bin ich natürlich sehr zufrieden. Ich hoffe, dass man jetzt verstanden hat, dass andere Menschen nicht mit erfundenen strafbaren Handlungen in der Öffentlichkeit diffamiert werden dürfen!“
Artikel publiziert am: 21.06.11
Quelle: http://kreisanzeiger-online.de/2011/06/21/gericht-gibt-ries-recht/