Keine Entscheidung bei Bettenwelt
Kündigung des Betriebsrats rechtens oder nicht – Arbeitsrichter verkündet Beschluss am 19. September
Keine Entscheidung bei Bettenwelt
Homberg/Kassel. Trotz mehrfacher Einigungsversuche hält der Arbeitgeber Bettenwelt GmbH & Co. KG in Homberg an der fristlosen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Gerd Pfeiffer und drei weiterer Mitglieder des Bettenwelt-Betriebsrats fest.
„Die Vorstellungen der Beteiligten liegen zu weit voneinander entfernt“, betonte Jens Pohlenz, Rechtsanwalt der Bettenwelt. Auch Frank Jansen, Rechtsanwalt von Betriebsrat Pfeiffer, bewertete so die Einigungsbemühungen. Vorausgegangen war ein Streit im Januar. Bettenwelt hatte für die Kündigung eines Arbeitnehmers die Daten des Zugangskontrollsystem genutzt. Dieses System erfasst, wer, welchen Raum wann betritt.
Keine Betriebsvereinbarung
Es ist seit Jahren im Einsatz, aber im Januar fehlte eine Betriebsvereinbarung zur Nutzung der gesammelten Daten. Der Betriebsrat hatte dies moniert und den Arbeitgeber aufgefordert, diese Form der Überwachung von Mitarbeitern zu unterlassen.
Durch die Stellungnahme des Betriebsrats zur Kündigung des Mitarbeiters sieht sich der Leiter der Internationalen Bettenwelt Kay Sievers in die Nähe der Verwendung von Stasi-Methoden gerückt und wertet dies als Beleidigung. Das Vertrauensverhältnis zum Betriebsrat sei gestört, und dies rechtfertige die Kündigung.
Plakate im Gericht
Rechtens oder nicht – diese Entscheidung liegt nun beim Kasseler Arbeitsgericht, wo gestern im Sitzungssaal kein Platz mehr zu bekommen war. Mit Plakaten („Solidarität mit dem Betriebsrat der Bettenwelt“ und „Keine Kündigung des Betriebsrates von Bettenwelt“) wurde dort für Stimmung gesorgt. Einen Beschluss will Richter Manuel Eichler am 19. September verkünden.
Eichler machte klar, dass der Beschluss eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit seitens des Betriebsrates und den Persönlichkeitsrechten von Kay Sievers sei. Rechtsanwältin Martina Lehne, die für die Gewerkschaft Verdi Pfeiffer berät, verwies darauf, dass nicht das Arbeitsverhältnis betroffen sei, sondern dass es allenfalls um das Amtsverhältnis des Betriebsrates gehe. Somit sehe sie keinen Grund für eine Kündigung.
Die Logistikfirma Bettenwelt gehört zum JYSK-Konzern und beliefert die Filialen des Dänischen Bettenlagers. Der siebenköpfige Betriebsrat vertritt 128 Beschäftigte.
Von Martina Wewetzer
Artikel publiziert am: 30.08.10
Quelle: HNA