Wochenrückblick KW 2
Wow! Das Jahr legt los wie die Feuerwehr!
Ich hatte diese Woche mehrfach Grund, mich zu freuen, wenn es auch ziemlich hektisch wurde zum Freitag hin, was auch der Grund ist, warum ich heute nochmal schreibe und kein Video veröffentliche.
Doch der Reihe nach:
Arbeitsrecht ist wirklich abwechslungsreich.
Montag begann mit einem Mobbingfall, wobei ich mir nicht sicher bin, ob ich wirklich helfen kann.
Neun Jahre Anfeindungen, Ignoranz und Ablehnung am Arbeitsplatz ist schon schwer zu erdulden, es bleibt aber schwierig das Erlebte zu substantiieren.
Rückblickend ein Mobbingtagebuch zu erstellen, ist nahezu unmöglich.
Ich soll dem Mandanten Vorschläge machen, wie er sich verhalten soll, was ich natürlich machen werde – wenige Jahre vor Renteneintritt bleiben weitere Optionen.
Nachmittags ging es zu einer Besprechung wegen einer Betriebsvereinbarung „Krankenrueckkehrgespraeche“, die ich nun entwerfen muss.
Dienstag ging es um einen Fall vertragsgemäßer Beschäftigung.
Mittwoch ging es um Widersprüche wegen abgelehnter Berufskrankheiten.
Donnerstag war die Verhältnismäßigkeit von Arbeitgeberanweisungen Beratungsgegenstand.
Freitag habe ich zunächst die schöne Nachricht erhalten, dass meine zuständige Rechtsanwaltskammer meinen Vortrag „Psychologische Verhandlungsführung vor dem Arbeitsgericht“, den ich mit dem Psychologieprofessor Harald Ege konzipiert habe, für „anerkennungsfaehig“ als Fortbildungsveranstaltung nach der Fachanwaltsordnung hält.
Das bedeutet, ich kann Kolleginnen und Kollegen entsprechend schulen.
Die Fortbildungsangebote werden hierzu demnächst auf www.frank-herrig-jansen.de veröffentlicht.
Dann gab es zwei schwierige Verfahren vor dem Arbeitsgericht, deren Ausgang ich aber erst Montag erfahre.
Worum geht es inhaltlich? Da darf ich es mir erstmal einfach machen und auf
einen Artikel des Onlineportals Osthessennews verweisen:
Ich kämpfe seit vielen Jahren Seite an Seite mit meinen Betriebsräten und – zusammen mit meinen Schulungen ist dies das, was aus meinem Beruf für mich eine Berufung macht.
In einem weiteren Fall ging es um eine Unterlassungsverfuegung eines Betriebsrates gegen seinen Arbeitgeber wegen der Nichteinhaltung eines Einigungsstellenspruches.
Abends habe ich dann einen Vortrag zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gehalten in Kassel – ein Thema, was mich dieses Jahr noch häufig beschäftigen wird.
Nächste Woche ist dann Schulungsbeginn mit einem von mir vertretenen Gremium zum Betriebsverfassungsrecht.
Euch eine schöne Woche!