Was für eine Woche oder besser – auch in Düsseldorf kann ein Kölner Glücksmomente erleben.

 

Montag ging es zunächst nach Eisenach. 

 

Inhaltlich wurde um die Frage gerungen, wie es mit einer Führungskraft nach längerer Krankheit weitergeht. 

 

Wenn irgendwann in Verhandlungen die Rückkehr an den Arbeitsplatz für beide Seiten keine Option mehr ist, geht es um Zahlen. Die gilt es, nun zu klären.

 

Danach stand die Woche im Zeichen kollektiven Arbeitsrechts. 

 

Dienstag war in Düsseldorf zunächst der Verstoß gegen eine Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit“ vor dem Arbeitsgericht Thema. 

 

Der Arbeitgeber moechte u.a. Samstagsarbeit etablieren.  Dazu muss er bestehende Rahmenarbeitszeitsregelungen ändern. 

 

Anstatt aber die entsprechenden Änderungen der Betriebsvereinbarung auf juristische Weise herbeizuführen, ordnete der Arbeitgeber individualarbeitsrechtlich die neue Arbeitszeit einfach an.

 

Hiergegen wandte sich der Betriebsrat mit einer einstweiligen Verfügung. 

 

Das Gericht tat sich zwar mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung schwer, wies aber deutlich darauf hin, dass ein solches Verhalten des Arbeitgebers spätestens im Hauptsacheverfahren ahndungswuerdig sei. 

 

Wie auch immer, erklärte der Arbeitgeber sodann, dass er sich von nun an – bis zu einer Einigung mit dem Betriebsrat – an die bestehende Betriebsvereinbarung halten werde.

 

Mit dieser Erklärung konnten mein Betriebsrat und ich die einstweilige Verfügung zurücknehmen.

 

Mittwoch war dann nicht nur vom Wochentag her der Höhepunkt der Woche – wieder in Düsseldorf.

 

Der Arbeitgeber wollte einem seiner Betriebsräte kündigen und hatte daher ein Zustimmungsersetzungsverfahren gegen sein von mir vertretenes Betriebsratsgremium eingeleitet. 

 

Der Hintergrund war, dass das betroffene Betriebsratsmitglied seinen Urlaub augenscheinlich eigenmächtig angetreten hatte.

 

Da es aber im Vorfeld mit dem Arbeitgeber ständig Auseinandersetzungen gegeben hatte, u.a. etliche Abmahnungen, stand für uns die psychische Verfassung des Betriebsratsmitgliedes im Vordergrund. 

 

Dass es um diese zum Zeitpunkt des Urlaubsantritts nicht zum Besten gestellt war, konnten wir eindrucksvoll mit einem Attest substantiieren, wie das juristisch so schön heißt.

 

Im ersten Termin hatte der Vorsitzende in zweiten Instanz dazu schon erklärt, dass die Kammer hieran nicht vorbeikaeme, kritisch sah das Gericht aber noch andere Hürden einer Betriebsratskuendigung.

 

Das Gericht hatte nun sechs Zeugen zu einzelnen Beweisthemen geladen.

 

Wichtig war für das Gericht auch die Formulierungen in der Betriebsratsanhoerung, die wir als nicht ordnungsgemäß gerügt hatten. 

 

Nach sechs Stunden Beweisaufnahme und ständigen Diskussionen um die Erhöhung des Abfindungsangebotes des Arbeitgebers stand fest, dass der Antrag des Arbeitgebers in zweiter Instanz abgewiesen wird. 

 

Ich weiß nicht wie oft ich in den letzten Jahren diese Verfahren vertreten habe, aber dieser Tag war für mich besonders.

 

Nur dank eines ( nicht freigestellten) menschlich, sachlich und fachlich mit maximal möglicher Disziplin aufopferungsvoll kämpfenden Betriebsratsvorsitzenden und einem Betriebsratsmitglied, das nicht aufgegeben hat, war dieser Erfolg möglich.

 

Das wirklich Schöne an meiner Arbeit ist, dass man – manchmal – live dabei sein darf, wenn – durchaus subjektiv gesehen –  „das Gute“ siegt, deswegen wollte ich vor jetzt schon fast dreißig Jahren Rechtsanwalt in diesem Land werden und das ist auch der Grund, warum ich mit ungebrochenem Elan bis heute schule

 

u n d vor Gericht vertrete.

 

Sobald der Beschluss im Volltext vorliegt, berichte ich weiter.

 

Donnerstag war dann Bürotag und Freitag konnte ich in einer kleinen Strafsache die juristischen Folgen einer Körperverletzung anlässlich einer vorausgegangen Auseinandersetzung im Straßenverkehr zumindest deutlich abmildern.

 

Euch eine schöne kommende Woche und nächste Woche dann unser erster Videowochenrueckblick.

 

Bis dahin!