Wochenrückblick KW 50

 

Veränderungen:

 

Ich freue mich auf das anstehende Weihnachtsfest. Wenn es ja diesmal eigentlich nur ein Wochenende ist, so bleiben diese drei Tage immer etwas Besonderes.

 

Es ist für mich auch die Zeit, in der ich mich nach der Sinnhaftigkeit meines beruflichen Tuns frage.

 

Selten wusste ich allerdings so bestimmt wie heute, was ich in den nächsten Jahren noch erreichen will.

 

Ich will, wann immer ich dazu beauftragt werde, Arbeitnehmer und vor allem Betriebsraete stärken, sei es durch meine Vertretung, sei es durch Schulungen und ich will gleichzeitig, wo immer ich kann, dafür werben, dass Rechtsvorschriften übersichtlicher und verständlicher werden.

 

Gerade jetzt, wo das wirtschaftliche Handeln von Unternehmern durch Corona massiv beeinflusst ist, müssen die Belegschaften gestärkt werden – die Auslegung von Gesetzen und Verordnungen darf dabei aber die betrieblichen Belange nicht zusätzlich behindern.

 

Aktuell wundert mich, dass meine Veranstalter mir sagen, dass die Zahlen für ihre Wahlvorstandsschulungen sehr gut sind, andererseits sagen mir Betriebsräte, dass es gerade – insbesondere in kleineren Unternehmen – nicht so einfach ist, Kandidaten für ihre Listen zu gewinnen.

 

Manchmal höre ich auch den Satz, „ich ändere doch nichts wirklich“, oder „es dankt einem ja doch keiner“.

 

Nun weiß ich aus meiner täglichen Arbeit, dass die Arbeit als Betriebsrat einem
Bohren dicker Bretter gleichkommt – sehr dicker Bretter.

 

Aber verändert haben meine Betriebsräte immer – und zwar immer zum Wohle der Belegschaft, sei es zum Thema Arbeitszeit, Praemienregelung, Gesundheitsmanagement, Überstunden, Sozialplan etc., ich könnte hier jetzt sehr konkret, sehr lange weitermachen.

 

Es gibt einen wunderbaren Satz, den ich dazu gefunden habe von dem Fotografen Thomas Haentsch, der sinngemäß lautet, dass die Menschen oft sagen, dass der kleine Mann nichts ausrichten koenne, wenn sich aber jeder noch einen kleinen Mann suche, könnten viele kleine Männer viel bewegen.

Ich finde, dass ist gerade für die Betriebsratsarbeit ein tolles Bild.

 

Deswegen hoffe ich, dass sich für die zwischen dem 01.03. und 31.05.2022 anstehenden Betriebsratswahlen noch viele Bewerberinnen und Bewerber finden.

 

In diesem Geist habe ich Montag und Dienstag letzter Woche Betriebsräte zum normalen Wahlverfahren geschult – online.

 

Mittwoch habe ich drei Videokonferenzen hinter mich gebracht – zu den Themen Arbeitszeit, Einstellungen und Tarifvertrag.

 

Donnerstag standen dann Abmahnungen auf dem Programm von ungeimpften Mitarbeitern. Das, was mir da geschildert wurde, hat mich doch ziemlich erschüttert, denn die Art, wie hier verfahren wurde, ist einfach nicht hinnehmbar und das wird auch so in meinen Gegendarstellungen stehen.

 

Freitag habe ich dann an einer Mitgliederversammlung des Vereins für Jugend – und Bewaehrungshilfe teilgenommen. Auch, wenn das meinen Alltag nicht mehr bestimmt, so unterstütze ich das Anliegen dieses Vereins aus voller Überzeugung.

 

Was habe ich inhaltlich?

 

Immer wieder spielt auch bei mir das Thema Zeugnis eine Rolle. Dabei ist oft problematisch, ob ein Anspruch auf eine Dankes-, Wünsche und Bedauernsformel besteht.

 

Diese lautet zum Beispiel wie folgt:

 

„Wir dan­ken Herrn/Frau … für die ge­leis­te­te Ar­beit und wün­schen ihm/ihr für die wei­te­re be­ruf­li­che und pri­va­te Zu­kunft wei­ter­hin al­les Gu­te und viel Er­folg.“

 

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat in sei­ner bis­he­ri­gen Recht­spre­chung ei­nen An­spruch auf Schluss­for­meln ab­ge­lehnt.

 

Ich selbst messe Zeugnissen im Arbeitsrecht ohnehin keine allzu große Bedeutung bei, das liegt aber daran, dass ich entweder denke, wieso ist das Zeugnis übertrieben gut, wenn man sich von einem Mitarbeiter trennt oder ich stelle fest, dass das Zeugnis gespickt ist mit verklausulierten Gemeinheiten, weil der Arbeitgeber sich offenbar geärgert hat.

 

Zeugnisse gehören aber immer noch dazu und insofern ist eine Entscheidung des Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 12.01.2021, 3 Sa 800/20 aus diesem Jahr zu begrüßen.

 

Die Düs­sel­dorfer Richter verpflichteten einen Arbeit­ge­ber zu ei­ner sol­chen For­mel.

 

Dies be­grün­de­te das Ge­richt da­mit, dass das er­teil­te Zeug­nis leicht über­durch­schnitt­lich ist und da­her ei­ne sol­che Dan­kens­for­mel er­for­dert.

 

Rechtlich folge dies aus dem Ruecksichtnahmegebot des Paragrafen 241 BGB.

 

Montag geht es für drei Tage in den Harz zur Schulung von Betriebsräten und Donnerstag ist dann nochmal Bürotag.

 

Euch eine schöne Woche, bleibt gesund und genießt den Geist der Adventszeit!